Im Todesfall von Personen die vor ihrem Tod in Polen gewohnt haben, ist es oft der Fall, dass auch Angehörige die Deutschland wohnen erben. Unten nenne ich ein paar Tatsachen, die man wissen muss wenn man eine Erbschaft in Polen erhält.
Für deutsche Stiftsangehörige die in Polen leben oder deren Erben sind in Bezug auf Erbschaft insbesondere die im Jahr 2015 eingeführten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften von großer Bedeutung.
Ab dem 17. August 2015 gilt für alle Erbfälle sowohl in Deutschland als auch in Polen die EU-Erbrechtsverordnung. Diese stellt nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ab, sondern auf seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt. In Deutschland lebende Polen werden dann folglich nicht mehr nach polnischem Erbrecht, sondern nach deutschem Erbrecht beerbt. Entsprechendes gilt für in Polen lebende Deutsche.
Was muss man in so einer Situation wissen ? Wissenswert ist unter anderem, dass mit der Verordnung ein Europäisches Nachlaszeugnis eingeführt wurde. Dieses Dokument soll dem Erben helfen deren Rechtsstatus im Rahmen eines grenzüberschreitenden Erbverfahrens nachzuweisen und die daraus resultierenden Befugnisse auszuüben. Das Nachlaszeugnis wird in jedem Mitgliedstaat anerkannt und soll das Erbverfahren maßgeblich vereinfachen und beschleunigen. Fazit- dem Erben soll schneller zu seinem Recht verholfen werden.
Bei der Gestaltung des Verfahrensweges ist die Art der Erbfolge ausschlaggebend dh. ob die Erbbefugnis aus einem Testament hervorgeht oder wir es mit einer gesetzlichen Erbfolge zu tun haben. Eins ist sicher- wenn wir in Erfahrung gebracht haben, dass wir Erbberechtigt sind können wir diese Tatsache keinesfalls ignorieren. Man muss sich gleichzeitig im Klaren sein, dass einige Termine im polnischen Erbrecht anders ausgelegt als in Deutschland sind. Ein gutes Beispiel ist der Termin für die Erbausschlagung der in Polen 6 Monate beträgt. Dieser läuft ab dem Zeitpunkt ab dem der Erbe Kenntnis über die Tatsache erlangt hat, dass er Erbe ist wie auch den Grund der Erbfolge. In diesem Zusammenhang sollte man ohne Verzug alle nötigen Schritte vornehmen um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen (z B. Wenn der Erblasser die Schulden hatte)
Erbfolge in Polen
In Polen unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge
1. Die Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge in Polen ist in den Art. 931 bis 940 Kodeks Cywilny geregelt. An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Dieser erben zu gleichen Teilen.
Der auf den Ehegatten anfallende Erbteil darf jedoch nicht geringer als ein Vierteil sein. Sind keine Kinder vorhanden erben die Eltern und die Geschwister und der Ehegatte des Erblassers. Sind die erstgenannten nicht vorhanden, erbt alles der Ehegatte allein.
2. Die testamentarische Erbfolge
Der polnische Erblasser kann eine oder mehrere Personen zu seinen Erben per Testament bestimmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Errichtung des Testaments.
Sowohl in Polen als auch auch in Deutschland gibt es einen sog. Pflichtteil.
Der Pflichtteil ist ein Halb des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Ist der Berechtigte aber dauernd arbeitsunfähig der minderjährig, dann ist der Pflichtteil zwei Drittel des gesetzlichen Erbteils
Die Berechtigten sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers.