ERBSCHAFT IN POLEN

RECHTSANWALTSKANZLEI GORZÓW WIELKOPOLSKI

Erbrecht in Polen – Rechtsberatung erforderlich

Bei allen Erbfällen mit Auslandsbezug, in denen Erblasser, Erben oder Vermögenswerte im Ausland liegen, stellt sich zunächst die Frage nach dem anwendbaren Erbrecht.

Ab dem 17. August 2015 für alle Erbfälle gilt sowohl in Deutschland als auch in Polen die EU-Erbrechtsverordnung. Diese stellt nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ab, sondern auf seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt. In Deutschland lebende Polen werden dann folglich nicht mehr nach polnischem Erbrecht, sondern nach deutschem Erbrecht beerbt. Entsprechendes gilt für in Polen lebende Deutsche.

So eine Sachlage kann als ungünstig bewertet werden, weil ein Erbe aus Deutschland sich mit polnischem Erbrecht zurecht finden muss und die entsprechenden Verfahrensschritte, Erbausschlagung oder Annahme des Erbes, vor einem zuständigen polnischen Gericht oder Notar stattfinden müssen.

Da es zu all dem noch diverse Unterschiede zwischen polnischem und deutschem Erbrecht gibt, ist es ratsam sich Rechtsbeistand in Polen zu verschlafen.

 

Erbschaft in Polen

Im Falle der Erbschaft in Polen haben Sie gem. polnischen Erbrecht die Möglichkeit das Erbe ausschlagen oder annehmen. Hierbei kann Sie die Rechtsanwaltskanzlei Marta Dubiec in Gorzów Wielkopolski gern unterstützen.

Eine Erbschaft in Polen kann durch Schulden des Erblassers belastet sein, die den wirtschaftlichen Gesamtwert des Erbes übersteigen können.

Mit der Annahme des polnischen Erbes tritt der Erbe in den Vermögensstand des Verstorbenen ein.

Er übernimmt die Erbschaft mit dem ganzen Vermögen aber auch mit allen Schulden, die an ihm haften.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Erbe ausschlagen. Dazu sollten Sie die Ausschlagung der polnischen Erbschaft vor einem polnischen Nachlassgericht zur Niederschrift erklären oder eine schriftliche Ausschlagungserklärung vor dem polnischen Notar beurkunden lassen.

+48 603-821-431

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ERBRECHT IN POLEN – RECHTSANWALTSKANZLEI

Meine Kanzlei kann Ihnen bei folgenden Anliegen behilflich sein:

  • Abwicklung von Erbfällen in Polen
  • Durchführung von Nachlassverfahren in Polen
  • Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Testamentsvollstreckern und anderen Erbfall-Beteiligten
  • Koordinierung einer Erbausschlagung und Erbannahme vor einem polnischen Notar
  • Rechtsberatung im Bereich des polnischen Erbrechts und Hilfe bei der Komplettierung von benötigten Unterlagen im Rahmen des Erbverfahrens.
  • Erläuterung von Unterschieden zwischen polnischem und deutschem Erbrecht